BOFORT
Das Mittel gegen Jakobskreuzkraut und andere Unkräuter
Bei Vorhandensein von Jakobs-Kreuzkraut oder anderen giftigen Pflanzen auf der mit BOFORT zu behandelnden Fläche, darf diese nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben dieser Pflanzen beweidet werden. Nach einem Schnitt darf das Schnittgut nur abgeräumt werden, wenn es danach nicht verfüttert wird.
Von der Weide abgeräumte Pferdeäpfel sowie der Pferdemist dürfen weder kompostiert, noch im Garten ausgestreut werden, da Schädigungen der Kulturen nicht auszuschließen sind. Eine Ausbringung auf Grünland ist problemlos möglich.
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